Zwischen Verfolgung und Verzweiflung – ­Das Schicksal von Bruno Stütz

Die Verfolgung Homosexueller im Nationalsozialismus ist ein oft übersehener Aspekt der Geschichte. Bruno Stütz, Sohn eines Gmünder Zimmerers, wurde wegen seiner sexuellen Orientierung verhaftet und inhaftiert. Was er dabei erlebte, ließ ihn nicht mehr zur Ruhe kommen. Sein Lebensweg ist ein tragisches Beispiel dafür, wie die Strafverfolgung zwischen 1933 und 1945 systematisch Leben zerstörte und Menschen, auch nach Verbüßung ihrer Strafe, in die Verzweiflung trieb.

Ellwangen, Pforzheim, Karlsruhe, Bruchsal, Mannheim, Rodgau, Schlitz – wie die aufgereihten Stationen eines Kreuzgangs symbolisieren die Orte die Leidensgeschichte von Bruno Stütz. Ein Ort ist im übertragenen Sinne ein strukturierendes Element des geographischen Raumes. Für Bruno Stütz waren Räume ab 1938 meistens viereckig, vergitterte oder mit Stacheldraht umwehrte Rechtecke eines Gerichts, eines Gefängnisses oder Lagers, wo man „Volksverderber“ wie ihn wegsperren konnte. Während einer anderen Epoche wäre sein Schicksal anders verlaufen, eventuell milder. Doch Bruno Stütz lebte in einer Zeit, in der Homosexualität in Deutschland kriminalisiert war. Seit der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 verschärfte sich die Lage dramatisch, da das Regime eine rigorose Verfolgungspolitik gegen Homosexuelle verfolgte.

Die strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen ist nicht neu. Sie stütze sich auf eine jahrhundertealte Geschichte von Ausgrenzung und Terror gegen gleichgeschlechtlich liebende Menschen. Die Verfolgung von Homosexuellen im Nationalsozialismus ist deswegen kein Novum. Neu war dagegen das Ausmaß der staatlichen Verfolgung und die Veränderung des juristischen Rahmens durch Verschärfung des § 175 und Einführung des § 175a, auf dessen Grundlage die Repressionen erfolgten. Diese Gesetze führten zu härteren Strafen und einer breiteren Auslegung der strafbaren Handlungen. (→Siehe Text § 175). Flankiert wurden diese Maßnahmen durch staatliche Propaganda, die insbesondere Schwule als „Volksschädlinge“ und „Sittenverderber“ diffamierte. Die heraufbeschworene Gefahr für die „Volksgemeinschaft“ verstärkte nicht nur die gesellschaftliche Ächtung, sondern legitimierte auch brutalste Strafverfolgung außerhalb der bisherigen Norm. Wie die verschärften Gesetze und die ideologische Hetze das Leid Homosexueller erheblich verstärkten lässt sich aus den Dokumenten von Bruno Stütz herauslesen.

Bruno Benedikt Stützs Geschichte hat bisher niemand erzählt. Sie begann in Schwäbisch Gmünd am 03.11.1890 am Türlensteg 35/1. Im Geburtsregister schrieb der Standesbeamte in Schönschrift Datum und genaue Stunde der Entbindung: 9:00 Uhr vormittags.[1] Präzise behördliche Eintragungen sollten ihn auf seinem Lebensweg begleiten. Genau 49 Jahre nach seiner Geburt tippte ein Mitarbeiter des Gefangenenlagers Rodgau auf die Karteikarte von Bruno Stütz: Eingeliefert am 03.11.1939 um 9:15 Uhr.[2]

Zwischen 1890 und 1939 wuchs Bruno Stütz in der Zimmerei seiner Eltern heran, ging auf die Volksschule und beendet eine Lehre zum Kaufmann.[3] Heranwachsende Jugendliche empfinden Sexualität oft als konfliktreich und verwirrend, besonders wenn sie homosexuelle Gefühle haben. Das war damals sicherlich nicht anders. Allerdings war die gesellschaftliche und rechtliche Situation in der wilhelminischen Zeit (1888-1918) noch stärker als heute von repressiven Normen und strengen Moralvorstellungen geprägt. Die Gesellschaft erwartete eine strikte Einhaltung der Geschlechterrollen. Die Unmöglichkeit über Sexualität zu sprechen oder Informationen und Unterstützung zu finden, zwang die Betroffenen ihre Gefühle zu verbergen und quasi ein Doppelleben zu führen. Die Gesetzgebung, wie der §175, der Homosexualität unter Strafe stellte, verstärkte das Gefühl der Isolation. Unter diesen Vorzeichen war es vielen – auch heterosexuellen -Jugendlichen nur sehr schwer möglich, eine gesunde Sexualität und eine positive Wahrnehmung ihrer selbst zu entwickeln.

Wie Bruno Stütz lebte, fühlte, dachte und liebte, ist nicht bekannt. Kein Brief, kein Selbstzeugnis hat sich erhalten, nicht einmal ein Foto von ihm ist überliefert. Was wir von ihm wissen, wissen wir durch amtliche Schriftstücke und Zeitungsartikel. Ein kurzer Artikel vom 24.02.1938 in der Württembergischen Zeitung ist so der frühste Beweis seiner Homosexualität. Ein Amtsarzt hatte bei der Untersuchung eines 15-jährigen Lehrlings eine Geschlechtskrankheit erkannt. Der Jugendliche, Auszubildender in der Zimmerei von Stützs Vater, gab an, sich vermutlich bei Bruno Stütz angesteckt zu haben, mit dem er wiederholt sexuell verkehrte.

„Stütz, dessen perverse Neigung schon früher bekannt war, wurde daraufhin festgenommen. Er hat auch nach Erlass der neuen scharfen Gesetzesbestimmungen sein Treiben fortgesetzt. Vor der Großen Strafkammer Ellwangen gab er seine Verfehlungen zu. Das Urteil lautete auf ein Jahr und sechs Monate Gefängnis. In der Begründung wurde das scheußliche und gemeingefährliche Treiben dieses Jugendverführers besonders gebrandmarkt. Der Verurteilte nahm die Strafe sofort an.“

Württembergische Zeitung, 24.02.1938, in: Deutsche Digitale Bibliothek, www.deutsche-digitale-bibliothek.de/newspaper/item/H42K37MYXVOGEAWWXMEE6BUMNHKUBZ4H?query=Bruno+St%C3%BCtz+Strafkammer+ellwangen&hit=2&issuepage=13, (Abruf: 02.06.2024).
Unterschrift von Bruno Stütz aus seiner Gefangenenakte (Gefangenenakte des Gefängnisses Pforzheim zu Bruno Stütz, Generallandesarchiv Karlsruhe, Signatur 509 Nr. 5798).

Württembergische Zeitung, 24.02.1938[4]

Wie andere Tageszeitungen war auch die Württembergische Zeitung gleichgeschaltet und diente den NS-Herrschern als Propagandamittel. Eine objektive Schilderung des Vorfalls ist so nicht zu erwarten. Stattdessen hob der Berichterstatter die Schändlichkeit des Vorfalls hervor. Doch wie würden wir heute die Handlung von Bruno Stütz einschätzen? Handelte es sich um einvernehmlichen Sex oder um Missbrauch? Aus heutiger juristischer Sicht ist eine sexuelle Handlung zwischen einer 15-jährigen Person und einer anderen, die bereits 21 Jahre oder älter ist, strafbar, wenn eine nachweislich fehlende Fähigkeit der jüngeren Person zur sexuellen Selbstbestimmung vorsätzlich ausgenutzt wird. Eine Strafbarkeit liegt auch dann vor, wenn es sich um Prostitution oder Ausnutzung einer Zwangslage einer unter 18-jährigen Person handelt. Liegt keiner dieser Sonderfälle vor, ist der Sex als einvernehmlich anzusehen, da die Sexualmündigkeit mit 14 Jahren eintritt.[5] In der Karteikarte des Lagers Rodgau wurde der geschilderte Vorfall als „Unzucht zwischen Männern“ bezeichnet. Daraus könnte man ablesen, dass das damals zuständige Ellwanger Landesgericht 1938 auf § 175 entschieden haben muss. Bruno Stützs Begehren wurde im juristischen Sinnen nicht als Missbrauch (§ 175a) bewertet. [6] Allerdings ist ein größerer Altersunterschied in einer Beziehung zwischen einem Erwachsenen und einem Minderjährigen, der zudem auch noch im elterlichen Betrieb angestellt ist, rechtlich und moralisch immer problematisch.

Bruno Stütz blieb nach Verkündung des Urteils 15 Monate in Haft, bevor man ihn auf Bewährung entließ.[7] Nach seiner Freilassung zog Stütz im Mai 1939 nach Baden-Baden.[8] Eine feindselige Atmosphäre oder das soziale Umfeld in seiner Heimatstadt könnten für ihn unerträglich geworden sein, was ihn dazu veranlasst haben könnte, ein neues Leben an einem anderen Ort zu suchen. Der Neuanfang in der Baden-Badener Seelachstraße 15 währte nur kurz.[9] Der dort als Sägewerksarbeiter beschäftigte Stütz geriet erneut mit dem Gesetz in Konflikt. Das Landgericht Karlsruhe eröffnete am 15.09.1939 ein weiteres Verfahren wegen eines nicht näher spezifizierten Sittlichkeitsverbrechens.[10] Am Ende des Verfahrens stand die erneute Verurteilung:

„Wegen sittlicher Verfehlung im Sinne der § 175 und § 175a sprach die Strafkammer den 49-jährigen Bruno Stütz aus Schwäbisch Gmünd eine Gefängnisstrafe von einem Jahr aus.“
Durlacher Nachrichten, 05.10.1939[11]

Die erneute Verurteilung von Bruno Stütz führte dazu, dass die vorherige, zur Bewährung ausgestellte Reststrafe des Ellwanger Gerichts, dem Strafmaß angerechnet wurde. Abzüglich der zwei Monate andauernden Untersuchungshaft, belief sich seine Gesamtstrafe damit auf ein Jahr und einen Monat.[12]

Vier Wochen nach Urteilsverkündung kam Stütz, nachdem er mehrere Gefängnisstationen durchlaufen hatte, in das „Stammlager I Dieburg“ in Hessen. Dort blieb er vier Monate in Haft bevor man ihn ins Außenlager Schlitz überstellte. Beide Einrichtungen gehörten zum Lagersystem Rodgau, einer von der Justiz verwalteten Strafvollzugseinrichtung, in denen Personen saßen, die von einem Gericht rechtskräftig verurteilt worden waren. Inhaftiert waren dort sowohl Kleinkriminelle und Gewaltverbrecher als auch politische Gegner, sogenannte „Asoziale“, Homosexuelle und Kriegsdienstverweigerer.[13] Im Gegensatz zu den von der SS verwalteten Gefängnissen und Konzentrationslagern, die primär dem politischen Terror und der Vernichtung dienten, war dies bei Lagern der Justiz nicht uneingeschränkt der Fall. Sie waren dennoch ein fester Bestandteil des nationalsozialistischen Unrechtsstaates. Die Lebensumstände der Insassen ähnelten denen der KZ-Häftlinge. Tägliche Schwerstarbeit, willkürliche Gewalt und Drangsalierung waren allgegenwärtig. Die Gefangenen wurden zu Bauarbeiten an Straßen, Brücken und anderen Infrastrukturmaßnahmen herangezogen. Die harten Bedingungen waren für homosexuelle Gefangene oft noch unmenschlicher, als für die restlichen Häftlinge, da sie auf der untersten Stufe der Lagerhierarchie standen.

Bruno Stütz durchlief dieses System exakt vom 03.11.1939, 9:15 Uhr bis zum 03.11.1940, 22:15 Uhr. Mit deutscher Gründlichkeit hatte man seine Haftzeit aufs Genaueste dokumentiert. Spätestens am 04.11. kam er frei und kehrte unverzüglich nach Schwäbisch Gmünd zurück.[14] Stütz hatte dabei noch Glück. Obwohl zweifach vorbestraft, wurde er nicht als potenziell gefährlich oder als zukünftiger Straftäter eingestuft und in Vorbeuge- oder Schutzhaft genommen. Beides waren Verfahren, um Betroffene ohne rechtliche Grundlage auf unbestimmte Zeit festzuhalten oder in Konzentrationslager zu überstellen.[15]

Im Haus seiner Eltern war Bruno Stütz zwar wieder im Kreise seiner Familie, aber mit seinen Erlebnissen wahrscheinlich allein. Die psychischen und physischen Traumata, die er während seiner Inhaftierung erlitten hatte, verfolgten ihn jedoch weiterhin. Schließlich sah Stütz keinen Ausweg mehr und nahm sich in der Nacht vom 11. auf den 12. Mai 1941 durch Einatmen von Gas das Leben.[16] Eine Traueranzeige für ihn ist nicht überliefert.

Literaturverzeichnis
> Gedenkstätte für das NS-Strafgefangenenlager Rollwald, in: www.lag-gedenken-in-hessen.de/?page_id=989, (Abruf: 02.06.2024).
> Hoffschildt, Rainer: §175-Opfer im Strafgefangenenlager Rodgau zur Zeit des Nationalsozialismus, in: www.gleichgeschlechtliche-lebensweisen.hessen.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaaaaaatkj, (Abruf: 02.06.2024).
> Meunier, Julia: Alles erforscht? Was es noch zu tun gibt, zeigt der Lebensweg von Hans Diers, in: www.lsbttiq-bw.de/2023/05/22/alles-erforscht-was-es-noch-zu-tun-gibt-zeigt-der-lebensweg-von-hans-diers/#sdfootnote16sym, (Abruf: 02.06.2024).
> Strafgefangenenlager Rodgau-Dieburg, in: wikipedia.de, www.wikipedia.org/wiki/Strafgefangenenlager_Rodgau-Dieburg, Abruf: 02.06.2024).
> Topografie des Nationalsozialismus in Hessen, in: https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/nstopo/id/1120, (Abruf: 02.06.2024).

Archivalische Quellen
Durlacher Nachrichten, 05.10.1939, in: Deutsche Digitale Bibliothek, www.deutsche-digitale-bibliothek.de/newspaper/item/OWGYIRKSFDKMKL5GH4R26FLMFB7ID4HW?query=Bruno+St%C3%BCtz+sittlicher+Verfehlung+&hit=2&issuepage=4, (Abruf: 02.06.2024).
> Geburtsregister zu Bruno Stütz (Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, A13.03.01, Bd. 16).
> Gefangenenakte des Gefängnisses Pforzheim zu Bruno Stütz (Generallandesarchiv Karlsruhe, Signatur 509 Nr. 5798).
> Karteikarte zu Bruno Stütz, Gefängnislager Rodgau (Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, Bestand G 30 Rodgau, Nr. 9 Bruno Stütz).
> Meldekarten zu Bruno Stütz 1927-1966 (Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, A12a.02).
> Sterberegister 1941, Eintrag zu Bruno Stütz (Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, A13.10.05, Bd. 67).
> Strafgesetzbuch (StGB), § 182 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen, in: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html, (Abruf: 02.06.2024).
> Württembergische Zeitung, 24.02.1938, in: Deutsche Digitale Bibliothek, www.deutsche-digitale-bibliothek.de/newspaper/item/H42K37MYXVOGEAWWXMEE6BUMNHKUBZ4H?query=Bruno+St%C3%BCtz+Strafkammer+ellwangen&hit=2&issuepage=13, (Abruf: 02.06.2024).

[1] Geburtsregister zu Bruno Stütz (Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, A13.03.01, Bd. 16).

[2] Karteikarte zu Bruno Stütz, Gefängnislager Rodgau (Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, Bestand G 30 Rodgau, Nr. 9 Bruno Stütz).

[3] Siehe Meldekarten zu Bruno Stütz 1927-1966 (Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, A12a.02) und Karteikarte Bruno Stütz, Gefängnislager Rodgau.

[4] Württembergische Zeitung, 24.02.1938, in: Deutsche Digitale Bibliothek, https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/newspaper/item/H42K37MYXVOGEAWWXMEE6BUMNHKUBZ4H?query=Bruno+St%C3%BCtz+Strafkammer+ellwangen&hit=2&issuepage=13, (Abruf: 02.06.2024).

[5] Siehe dazu: Strafgesetzbuch (StGB), § 182 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen, in: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html, (Abruf: 02.06.2024).

[6] Karteikarte zu Bruno Stütz, Gefängnislager Rodgau.

[7] Haftdauer und Zeitpunkt der Freilassung, sowie der Rückschluss, dass die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde ergeben sich durch entsprechende Hinweise auf der Karteikarte von Bruno Stütz, Gefängnislager Rodgau und der Meldekarten Bruno Stütz, 1927-1966.

[8] Meldekarten Bruno Stütz, 1927-1966.

[9] Karteikarte von Bruno Stütz, Gefängnislager Rodgau.

[10] Gefangenenakte des Gefängnisses Pforzheim zu Bruno Stütz 15.09.1939 (Generallandesarchiv Karlsruhe, Signatur 509 Nr. 5798). Dort finden sich auch im Schreiben zum 07.10.1939 die Angabe zum Urteil „ein Jahr Gefängnis abzüglich zwei Monate Untersuchungshaft. Das spricht dafür, dass Stütz bereits im August von der Polizei verhaftet wurde.

[11] Durlacher Nachrichten, 05.10.1939, in: Deutsche Digitale Bibliothek, www.deutsche-digitale-bibliothek.de/newspaper/item/OWGYIRKSFDKMKL5GH4R26FLMFB7ID4HW?query=Bruno+St%C3%BCtz+sittlicher+Verfehlung+&hit=2&issuepage=4, (Abruf: 02.06.2024).

[12] Vgl. dazu Karteikarte von Bruno Stütz, Gefängnislager Rodgau.

[13] Siehe dazu: Topografie des Nationalsozialismus in Hessen, in: https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/nstopo/id/1120, (Abruf: 02.06.2024); Strafgefangenenlager Rodgau-Dieburg, in: wikipedia.de, https://de.wikipedia.org/wiki/Strafgefangenenlager_Rodgau-Dieburg, (Abruf: 02.06.2024); Gedenkstätte für das NS-Strafgefangenenlager Rollwald, in: www.lag-gedenken-in-hessen.de/?page_id=989, (Abruf: 02.06.2024); Hoffschildt, Rainer: §175-Opfer im Strafgefangenenlager Rodgau zur Zeit des Nationalsozialismus, in: http://www.gleichgeschlechtliche-lebensweisen.hessen.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaaaaaatkj, (Abruf: 02.06.2024).

[14] Meldekarten Bruno Stütz, 1927-1966.

[15] Siehe dazu Meunier, Julia: Alles erforscht? Was es noch zu tun gibt, zeigt der Lebensweg von Hans Diers, in: www.lsbttiq-bw.de/2023/05/22/alles-erforscht-was-es-noch-zu-tun-gibt-zeigt-der-lebensweg-von-hans-diers/#sdfootnote16sym, (Abruf: 02.06.2024).

[16] Sterberegister 1941, Eintrag zu Bruno Stütz (Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, A13.10.05, Bd. 67).

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