Erich Selzle und sein „unglücklich belastetes Dasein“

Erich Selzle war ein katholischer Priester, der wegen seiner sexuellen Orientierung, seinen politischen Meinungsäußerungen und wegen seinem Fehlverhalten gegenüber Minderjährigen in die Mühlen der nationalsozialistischen Verfolgungspolitik geriet. Verhaftet und verurteilt verbrachte er Jahre in Gefängnissen und Konzentrationslagern. Sein Leben war nicht nur von den politischen und gesellschaftlichen Bedingungen seiner Zeit geprägt, sondern auch von drakonischen Sanktionen, denen er ausgesetzt war.

Eine subjektive Einführung
Unruhe. Eine diffuse Unruhe ist der Eindruck, den Erich Selzle bei einem hinterlässt. Zweifellos eine subjektive Beschreibung. Ein Mensch ist mehr als nur eine Charaktereigenschaft. Allerdings gibt es Charaktereigenschaften, die dominieren. Bei Selzle scheint Unruhe das bestimmende Element gewesen zu sein. Sie äußerte sich in einem unsteten Leben und in der Suche nach einem gegensätzlichen Zustand: nach Ruhe in vielfältiger Weise. Etwa in Form von Religion, als ein Versprechen auf Sicherheit und Halt oder in Gestalt der Berge, die Seelenfrieden versprachen.  

Der Raum, den Erich Selzle für sich beanspruchte, hatte sich längst durch die ihm zur Last gelegten Straftaten verengt. Endgültig verdichten sollte er sich am 19.05.1937. Auf der Zugfahrt zwischen München und Friedrichshafen, hatte er vermutlich die Idee, Ruhe in Form von Stille zu suchen. Eventuell einer inneren Eingebung folgend, stieg er in Immenstadt aus dem Zug. Der nahgelegene Stuiben versprach nicht nur einen umfassenden Rundblick bis zum Säntis, der Zugspitze und dem Bodensee. Er versprach auch ein paar Stunden Ruhe in der Abgeschiedenheit des Allgäuer Alpenvorlandes, in denen Selzle nicht befürchten musste, dass man ihm „Zuchthäusler“ oder „katholische Sau“ hinterherrief. Selzle kannte die Gegend. Als Mitglied des Deutschen Alpenvereins hatte er das Gebiet oft durchwandert. Der schnellste Weg zum Stuiben führt durch das Steigbachtal, einem malerischen Kleinod. Als er an einem kleinen See drei Jungen traf, die dort einen Ausflug machten, war es passiert. Erich Selzles Leben hatte einen Kipppunkt erreicht, von dem an es sich unumkehrbar veränderte.

Kindheit und frühe Berufslaufbahn
Erich Selzle wurde am 21.06.1906 in der Wohnung seiner Eltern, Klarenberg 13, in Schwäbisch Gmünd geboren.[1] Er war das einzige Kind seiner Eltern Josef und Maria Selzle. Sein Vater war Lehrer am Königlichen Realgymnasium in Schwäbisch Gmünd.[2] Nach 1908 zog die Familie nach Aalen.[3] Ein Umzug aus beruflichen Gründen ist naheliegend. Höhere Positionen und besser bezahlte Stellen waren häufig an einen Schulwechsel gebunden. [4] Erich Selzle wuchs in den 1920er Jahren in Friedrichshafen auf, als sein Vater eine Lehrstelle am dortigen Gymnasium übernahm. Hier besuchte er die Lateinschule und das Humanistische Gymnasium. Die Verhältnisse innerhalb seiner Familie wurden später als problematisch eingeschätzt.[5] Die Mutter galt als alkoholkrank und „moralisch haltlos“, ihr Sohn als „erblich belastet“. Die katholische Geistlichkeit von Friedrichshafen soll deshalb einer späteren Gestapo Aussage zufolge ein Studium Selzles als problematisch angesehen haben.[6] Wie so vieles, was Dokumente der NS-Behörden betrifft, dürfen diese Aussagen nicht kritiklos übernommen werden. Ihr Wahrheitsgehalt lässt sich nicht zweifelsfrei überprüfen. Allerdings spiegeln die gravierenden Anschuldigungen eine Einschätzung der Person Selzles wider, die in den späteren Urteilen gegen ihn eine Rolle gespielt haben könnte. Im Nationalsozialismus bedeutete „erblich belastet“ eine Zuschreibung, die auf der Vorstellung beruhte, dass bestimmte negative Eigenschaften oder Erkrankungen, darunter sind auch der Alkoholismus und die angesprochene „moralische Haltlosigkeit“ der Mutter zu verstehen, genetisch vererbt würden. Diese Sichtweise basierte auf der pseudowissenschaftlichen Rassenhygiene und Eugenik, die behauptete, dass Krankheiten, geistige Behinderungen, kriminelles Verhalten und andere „unerwünschte“ Merkmale durch Vererbung weitergegeben würden. Personen, die als erblich belastet galten, wurden häufig diskriminiert, zwangssterilisiert oder sogar ermordet, um die vermeintliche „Reinheit“ der sogenannten arischen Rasse zu bewahren. Bedauern hatten die Behörden nur mit dem Vater, da er von jeher rechtsstehenden Parteien angehört hatte und immer im Gegensatz zur Zentrumspartei stand und schon vor dem Umbruch für die NSDAP Verdienste erworben haben soll.[7]

Unabhängig davon, ob die oben gemachten Aussagen zutrafen, trat Erich Selzle 1924 in das Priesterseminar Dillingen an der Donau ein, um katholische Theologie zu studieren.[8] Was ihn dazu motivierte, ist nicht überliefert. In einer später erwähnten Aussage eines Gestapoberichts, der sich auf einen nicht mehr vorhandenen, von ihm selbst verfassten Lebenslauf bezieht, wird Selzle zitiert:

„…dass er am Theologiestudium nie eine richtige Freude gehabt habe und dass es einmal eine Zeit gegeben habe, zu der die katholische Kirche gehasst hätte und dass er damals nahe dran gewesen sei, die Verbindung mit ihr abzubrechen.“
Gestapo Außendienststelle Friedrichshafen, 14.02.1938[9]

Dieser Moment muss 1928 gewesen sein. Erich Selzle brach sein Studium ab und zog nach München. Dort arbeitet er als kaufmännischer Angestellter und studiert zuletzt an der Technischen Hochschule ein Semester Wirtschaftswissenschaften. Seine Mitarbeit in den katholischen Jugendverbänden der Kirche, in denen er schon während seines Studiums in leitender Funktion tätig gewesen war, bestärkte ihn erneut, sein Studium doch noch abzuschließen. Am 10.07.1932 erfolgte seine Weihe zum Kaplan.[10] Nach seiner Ordination übte er sein Amt in vier verschiedenen Pfarreien der Diözese Augsburg aus. In seiner letzten Stelle in Lechbruck, erkrankte er nach eigenen Angaben so schwer an Masern, dass er am 01.02.1934 in den zeitweiligen Ruhestand versetzt wurde.[11] Auf diese Weise außer Dienst gestellt, verschlug es ihn nach München, wo er die SA ehrenamtlich unterstützte. Diese Arbeit schien er aus Überzeugung getan zu haben. Sein SA-Brigadeführer hob in einem Zeugnis über seine Dienste nicht nur seine zuverlässigen und selbständigen Dienste hervor, sondern unterstrich, dass Selzle ein „treuer Nationalsozialist“ sei, der seine Stelle nur verlassen habe, da sich ihm eine Verdienstmöglichkeit bot.[12]

Im August 1935 verhaftete die Polizei Selzle wegen zweier, fortgesetzter Verstöße gegen den § 175, eines davon in Tateinheit mit einer Handlung nach § 176, Ziffer 3. Das Landgericht Ravensburg verurteilte ihn daraufhin zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten, die er in den Strafanstalten Ulm und Freiburg verbrachte.[13] Nach Verbüßung seiner Strafe im März 1936 wurde gegen Erich Selzle ein weiteres, inhaltlich und zeitlich nicht näher beschriebenes Verfahren wegen § 175 in Verbindung mit einem Verstoß gegen § 175a, Ziffer 3, eingeleitet. Das Landesgericht Stuttgart sprach ihn jedoch im März 1939 mangels genügender Beweise frei.[14]

Die Verfahren und die folgende Gefängnisstrafe deprimierten Selzle. Er, der „treue Nationalsozialist“ fühlte sich zu Unrecht verurteilt.[15] Selbst in den Protokollen der Gestapo Friedrichshafen wurde ihm bescheinigt, dass seine späteren, staatsfeindlichen Auslassungen nicht auf seinen katholischen Glauben zurückzuführen seien, sondern weil er das Urteil wegen seinen sittlichen Verfehlungen als zu hart empfand.[16] Hinzu kamen die öffentlichen Anfeindungen, denen er seitdem ausgesetzt war. Offenbar war seinem Umfeld bekannt, weswegen man in angeklagt hatte. In einem späteren Schreiben an die ermittelnden Kriminalbeamten beklagte er sich über die zunehmenden Aggressionen, denen er ausgesetzt war. Sie wurden sicherlich durch die von der NS-Propaganda beförderte homophobe Stimmung noch zusätzlich angeheizt.

„Wenn es hier in Friedrichshafen, möglich war, dass neben zwei von mir nicht verschuldeten, tätlichen Angriffen auf mich, Dinge wie ‚Zuchthäusler, Alexandrianer, Franziskaner‘ u.ä. mir nachgerufen wurde, wenn […] ich mit ‚katholischer Saubande‘ tituliert wurde, so könnte ich, für meine Person annehmen, […] dass außer den bereits genannten Gründen und dem Hass gegen mich als Priester vielleicht auch irgendeine üble Hetze mitgespielt hat, die ich nicht kenne.“
Erich Selzle, 15.12.1937[17]

Verbittert und angefeindet bewegte sich Selzle in dieser Zeit zwischen seinem Elternhaus in Friedrichshafen und München hin und her. Eine geregelte Arbeit hatte er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr. Stattdessen studierte er für sich Theologie und Journalistik. Seinen Unterhalt bestritt er vom knapp bemessenen Ruhegeld der Diözese und gelegentlichen Zuwendungen seiner Eltern.[18]  

Immenstadt, 19./20.05.1937

Am 19.05.1937 befand sich Erich Selzle wieder einmal auf der Rückfahrt von München nach Friedrichshafen. In Immenstadt stieg er aus. Nach eigenen Angaben wollte er „beichten und kommunizieren“, also an der Heiligen Kommunion teilnehmen.[19] Bei einem Bergspaziergang auf den nahgelegenen Stuiben, durchwanderte er das nahgelegene Steigbachtal. Dort traf er auf seinem Rückweg den 14-jährigen Richard Schleusinger[20], der sich zusammen mit seinen 15-jährigen Freunden Karl Meißner und Adalbert Krebs auf einer Bergwanderung befand. Als der Junge grußlos an ihm vorüberging, sprach Selzle ihn an, ob er nicht wisse, wie man in den Bergen grüße.[21]

„Im Gebirge soll man doch die städtischen Manieren lassen und die dortige Bevölkerung dadurch nicht auch verderben. Ferner sagte er, man solle nicht gerade mit Heil Hitler grüßen, sondern man solle Guten Morgen oder so ähnlich sagen.“
Richard Schleusinger, Protokoll der Gendarmeriekommandantur Ravensburg, 19.07.1937[22]

Selzle begleitete Schleusinger in das Zeltlager der Jungen. Kurze Zeit später trafen auch Krebs und Meißner ein. Ab diesem Moment blieb er bei Ihnen bis in die Abendstunden und im Verlauf des nächsten Tages. In der Nacht dazwischen fand er wahrscheinlich Quartier in einer kirchlichen Unterkunft. Anfangs wurde Selzles Anwesenheit von den Jungen noch begrüßt, da er sich als ein Mitglied der Bergwacht ausgab.[23] Doch seine aufdringlichen Aussagen veränderten diese Haltung schnell. Seine erzwungenen Gespräche über Politik, seine Monologe über das erlittene Unrecht und abwertenden Kommentare über das NS-Regime führten zu Unbehagen. Er wechselte dabei abrupt das Thema, sprach über einen Höhenmesser, wie Wolkenformen zustande kämen, bevor er erzählte, dass er bereits mit der Gestapo in Konflikt geraten sei. „Nur Selzle führte das Gespräch, und zwar in die Richtung, die er wollte.“[24]

Sein Verhalten führte ebenso zu Ablehnung. Er bespritze die drei Freunde mit Parfüm und suchte auch vereinzelt nach körperlichem Kontakt, indem er ihnen die Hände massierte oder sie aufforderte, sich zu ihm zu legen. Wiederholt betonte er, wie sehr die drei ihm gefielen. Sie sollen ihm doch schreiben, wenn sie wieder zu Hause wären. Dafür gab Selzle ihnen seine Adresse und etwas Geld. Als er am späten Nachmittag schließlich aufbrach, um seinen Zug, vermutlich nach Friedrichshafen, noch zu erwischen, waren die drei Freunde mehr als erleichtert. Diese Erleichterung wich Wut, als Schleusinger den beiden anderen erklärte, dass Selzle ihm bei Gelegenheit erzählt hatte, dass er wegen eines angeblichen Sittlichkeitsverbrechens angeklagt gewesen sei. Gemeinsam schrieben sie ihm am nächsten Tag einen Brief:

„Herrn Erich Selzle! Nachdem wir nach Ihrem Weggang von Schleusinger den Grund Ihrer Anklage erfahren hatten, halten wir es als Jungvolkführer und anständige Jungen für unsere Pflicht, jede anderweitige Verbindung mit Ihnen abzulehnen. […] Da Schleusinger keine Gelegenheit fand, Krebs und Meißner vor Ihrem Weggang den wahren Sachverhalt mitzuteilen, kann man es uns nicht als Feigheit ausgelegen, dass wir erst jetzt die nötigen Schritte unternehmen, d.h., dass wir von Ihnen überhaupt nichts mehr hören wollen. Heil Hitler!“
Schreiben an Erich Selze, Immenstadt 21.05.1937[25]

Mit dem Aufsetzen dieses Schreibens war die Sache aber nicht ausgestanden. Nach Rückkehr der drei Jungen von ihrem Ausflug müssen die Ereignisse zur Sprache gekommen sein. Es ist anzunehmen, dass ein Elternteil davon erfuhr und sich in seiner staatsbürgerlichen Pflicht genötigt sah, den Vorfall anzuzeigen. Besonders der berufliche Hintergrund der Väter von Schleusinger und Meißner, die als Berufssoldaten im Offiziersrang (Hauptmann und Major) tätig waren, spricht dafür. So begleitete Hauptmann Meißner die Jungen zur Polizeiwache in Weingarten, wo die Abläufe protokolliert wurden.

Doch wie sind die Ereignisse im Steigbachtal zu werten? Mit Blick auf Selzles frühere Verurteilungen wirkt die Schilderung der Jungen überzeugend. Es ist davon auszugehen, dass Selzle sich mit seinem Verhalten – auch nach heutigen Maßstäben – über ethische und rechtliche Normen hinwegsetzte. Er bedrängte die drei und zwang Ihnen seine Gegenwart auf. Seine Interaktionen überschritten klare Grenzen. Auch wenn er nicht eindeutig körperlich übergriffig wurde, so waren seine Verhaltensweisen doch von einer verbalen und emotionalen Übergriffigkeit geprägt. Es war eine Form sprachlicher Bedrängung durch ständige, unerwünschte Kommentare oder durch das Aufzwingen eigener Meinungen. Sie schufen eine unangenehme und potenziell bedrohliche Situation für die betroffenen Jungen, die sich durch das Verhalten bedrängt und belästigt fühlten.

„Selzle sagte immer wieder die Bemerkung; ‚Ich hab ja nichts gesagt‘. Mit seinen Redensarten packte er uns von allen Seiten, so dass wir am Ende ganz wirr geworden sind. […] In der Folge sagte er immer wieder zu mir, ob ich ihm das für Übel nehmen werde, was er alles gesagt habe.“
Karl Meißner, Protokoll der Gendarmeriekommandantur Ravensburg, 19.07.1937[26]

Doch auch wenn Selzle sich falsch verhalten hatte, stehen seine Vergehen doch in keinerlei Verhältnis zu dem jahrelangen Leidensweg, der für ihn aus diesem Vorfall folgen sollte

„Heimtückgesetz“ und „Sicherungsverwahrung“
Vom Zeitpunkt der Protokollaufnahmen befand sich Erich Selzle im ständigen Fokus von Polizei und Justiz. Im Mittelpunkt standen dabei seine Aussagen, die er gegen die Machthaber und ihre Funktionsträger geäußert hatte. Er verstieß damit gegen das sogenannte „Heimtückegesetz“, offiziell als „Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen“ bekannt. Es wurde am 20. Dezember 1934 eingeführt, um jede Form von Kritik oder Verleumdung gegen die NSDAP, ihre Führer oder die Staatsorgane zu kriminalisieren. Das Gesetz zielte darauf ab, die Meinungsfreiheit zu unterdrücken, da man wegen harmloser Bemerkungen, Witzen oder kritischen Äußerungen verhaftet und bestraft werden konnte. Es diente als Instrument zur Einschüchterung der Bevölkerung und zur Durchsetzung der totalitären Herrschaft.

Ohne diese Äußerung hätte er auch wegen eines möglichen Verstoßes gegen § 175 bzw. § 175a vor Gericht gestellt werden können. Die Tatsache, dass ein Verfahren deshalb unterblieb, soll aber nicht heißen, dass seine sexuelle Orientierung im nun folgenden Gerichtsverfahren keine Rolle spielte. Generell nahm die NS-Justiz im Vergleich zu heterosexuellen Personen eine besonders harte Haltung gegenüber Homosexuellen ein, da Homosexualität nicht nur als moralische Verfehlung, sondern auch als Bedrohung für die „Volksgemeinschaft“ betrachtet wurde. So kann aus Selzles Akten herausgelesen werden, dass die Beurteilungen seines Falles und das ausgesprochene Strafmaß in nicht unerheblichem Maße durch seine Homosexualität beeinflusst wurde.[27] Diese Ungleichbehandlung manifestierte sich auch in der juristischen Sonderbehandlung Selzles. Nach ersten Verhören wurde Selzle am 29.12.1937 wegen angeblicher Fluchtgefahr in Haft genommen.[28] Das in diesem Fall für „Heimtücke“-Vergehen“ zuständige Sondergericht für den Bezirk des Oberlandesgerichts München hob die Inhaftierung wegen nichtiger Gründe auf. Allerdings kam es mit seinem Anliegen zu spät.[29] Die Gestapo hatte bereits ohne richterliche Anordnung Erich Selzle in „Schutzhaft“ genommen und ins Konzentrationslager Welzheim überführt. In einem später nachgereichten Schreiben äußerte sich der zuständige Kriminalsekretär:

„Selzle hat sich anlässlich eines von ihm am 19.05.1937 bei Immenstadt unternommenen Ausfluges drei Schülern gegenüber nicht nur in staatsfeindlichem Sinne ausgelassen, sondern auch unverkennbar gezeigt, dass er trotz seiner erst im August 1935 erfolgten Verurteilung […] noch keineswegs gewillt ist, von seinem Treiben abzulassen. Selzle wird in Freiheit eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung darstellen.
Schutzhaftbefehl, 07.01.1938[30]

Die Anordnung von „Schutzhaft“ im nationalsozialistischen Deutschland bedeutete die Inhaftierung von Personen ohne ordentliche Gerichtsverfahren, um politische Gegner, Juden, Homosexuelle, Roma und andere Gruppen systematisch zu verfolgen und zu internieren. Diese Form der Inhaftierung erfolgte häufig willkürlich und ohne rechtliche Grundlage, wobei die Betroffenen in Konzentrationslager gebracht wurden. Da sie präventiven Charakter hatte, konnte sie auch ohne zeitliche Begrenzung angeordnet werden. Im Fall Selzle bedeutete dies, dass er vom Zeitpunkt seiner willkürlichen Verhaftung bis zur Befreiung des Lagers Dachau am 29.04.1945 in Schutzhaft blieb. An diesem Zustand änderte auch seine Verurteilung zu einem Jahr und neun Monaten wegen Verstoßes gegen das „Heimtückegesetz“ am 14.03.1940 nichts.[31] Er blieb durchgehend in Haft.

Lagerhaft
Für Erich Selzle war Welzheim der Beginn seines Martyriums in verschiedenen Konzentrationslagern. Danach überstellte man ihn nach Dachau, später nach Mauthausen und anschließend wieder nach Dachau.[32] Im KZ Welzheim nahmen die Depressionen, unter denen er laut eigener Angaben schon seit seiner ersten Haftzeit 1935/1936 litt, noch zu.[33] Sein Rechtsanwalt befürchtete, dass Selzle aufgrund der Haftbedingungen einen nicht wiedergutzumachenden Schaden an seiner Gesundheit nehmen könnte.[34] Seinem Wunsch nach Aufhebung der Schutzhaft wurde aber nicht entsprochen. Stattdessen erfolgte am 07.06.1939 die Einlieferung nach Dachau. Auch hier spielt seine sexuelle Orientierung eine Rolle: er wurde als homosexueller Häftling eingestuft und mit der Häftlingsnummer 53638 versehen. Laut der Katholischen Seelsorge an der KZ-Gedenkstätte wurde Selzle als erster deutscher katholischer Geistlicher in Dachau inhaftiert.[35] Als das Lager zu einem militärischen Übungsgelände umgewandelt werden sollte, erfolgte am 27.09.1939 seine Überstellung in das KZ Mauthausen bei Linz. Hier waren die Haftbedingungen noch härter als in Dachau.[36] Selzle erkrankte im Winter 1939/40 in Mauthausen schwer. Sein „Heimtückeprozess“ musste deswegen verschoben werden, da er laut Gestapo als „nicht verhandlungsfähig“ galt.[37] war. Am 8. Dezember 1940 wurde er in das KZ Dachau rückgeführt, wo er nun die Häftlingsnummer 21997 erhielt.[38] In Dachau kam er in den sogenannten „Pfarrerblock“, einem speziellen Bereich, den die anderen Häftlinge nicht betreten durften. Ziel war nunmehr, alle in verschiedenen Lagern untergebrachten Geistlichen an einem Ort zusammenzufassen. Vorausgegangen war eine Einigung zwischen Vatikan und SS, katholische Pfarrer besserzustellen.

Das Leben im „Pfarrerblock“ ist ambivalent. Auf der einen Seite genossen die Inhaftierten Privilegien, die den restlichen Gefangenen nicht zustanden. Sie erhielten eine bessere Verpflegung, durften Pakete empfangen oder in einer kleinen Lagerkapelle Gottesdienste feiern. Viele arbeiteten in Innenbereichen wie der Schneiderei, Bibliothek, SS-Besoldungsstelle oder als Blockschreiber. Allerdings waren sie auch wegen ihres Glaubens besonders den Schikanen der KZ-Wächter ausgesetzt, mussten Peitschenhieben und Arrest in Stehzellen über sich ergehen lassen. Die Geistlichen sollten verhöhnt und entwürdigt werden.[39] Auch von Malaria-Experimenten oder „Euthanasie“-Aktionen blieben sie nicht verschont.[40] Vor allem auf die polnischen Priester hatte es die SS abgesehen. Von Ihnen starb jeder zweite Inhaftierte, von der Gruppe der deutschen und österreichischen Pfarrer war es noch jeder fünfte. Insgesamt überlebten von den ungefähr 2.700 eingesperrten Geistlichen mehr als 1.000 die Lagerzeit nicht.[41]

Befreiung und Rückkehr
Im Jahr 1945 wurde Erich Selzle aus dem KZ Dachau befreit. Die Befreiung bedeutete für viele Überlebende eine Rückkehr in eine ihnen fremd gewordene Welt. Selzle kehrte in das Haus seiner Eltern nach Friedrichshafen zurück, doch die Erlebnisse und die schwere Stigmatisierung durch seine Verurteilungen hatten vermutlich tiefe Spuren hinterlassen. Hinzu kam, dass Erich Selzle in den Augen vieler der rechtskräftig verurteilte Sexualstraftäter blieb. Von diesem Bild konnte sich auch die lokale Presse nicht mehr befreien. Als er sich genau 15 Jahre nach seiner Inhaftierung im „Heimtücke“-Verfahren am 29.12.1952 vermutlich das Leben nahm, beschrieb die Schwäbische Zeitung seinen Tod als das Ende seines „unglücklich belasteten Daseins“. [42]

Schwäbische Zeitung, 30.12.1952
Schreibstubenkarte Erich Selzle, KZ Dachau, Arolsen Archives, Signatur 01010607 295, https://collections.arolsen-archives.org/de/document/10751640

Literaturverzeichnis
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Buchmann, Michael, Geistliche im Konzentrationslager Dachau, in: www.gedenkstaettenseelsorge.de/files/dokumente/37-Geistliche_Chronik_Buchmann_A5.pdf, (Abruf: 18.06.2024), S. 1-15.
>
Marsálek, Hans: Die Geistlichen Gefangenen im Konzentrationslager Mauthausen/Gusen, in: Neues Archiv für die Geschichte der Diözese Linz, Linz 1998/1999, Heft 1, S. 33-41, in: www.ooegeschichte.at/media/migrated/bibliografiedb/nadl_1998_99_0033_0041.pdf, (Abruf: 18.06.2024).
>
Pfarrerblock, in: wikipedia.de, https://de.wikipedia.org/wiki/Pfarrerblock, (Abruf. 18.06.2024).
>
Der Priesterblock im Lager Dachau, in: Traunsteiner Tageblatt, 20.10.2012, https://www.traunsteiner-tagblatt.de/das-traunsteiner-tagblatt/chiemgau-blaetter/chiemgau-blaetter-2022_ausgabe,-der-priesterblock-im-lager-dachau-_chid,1052.html, (Abruf. 18.06.2024).

Archivalische Quellen
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Akten des Reichsjustizministeriums zu Erich Selzle (Bundesarchiv Berlin (BArch), Bestand R 3001/178111)
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Akten des Sondergerichts München zu Erich Selzle (Staatsarchiv München (StaM), Staatsanwaltschaft (Staanw), Bestand 9419).
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Akten zu Erich Selzle, Arolsen Archives, https://collections.arolsen-archives.org/de/search/person/79769405?s=erich%20Selzle&t=2967402&p=0, (Abruf: 18.06.2024).
>
Auskunft zum Haftverlauf zur Erich Selzle, NARA Zugangsbuch 106 und 109, Archiv der KZ-Gedenkstätte Dachau, Schreiben vom 05.12.2023.
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Geburtsregister zu Erich Selzle (Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, A13.10.01, Bd. 31, Bl. 148).
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Meldekarten zu Josef Selzle: Meldekarteien bis 1927 (Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, A12a.01).
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„Programm des Kgl. Realgymnasiums in Gmünd: am Schlusse d. Schuljahrs“ 1896/97(1897) – 1905/06(1906), in: Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf, 2014, https://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ulbdsp/periodical/titleinfo/7207634, (Abruf: 28.05.2024).
>
Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich, in: wikipedia.de, https://de.wikisource.org/wiki/Strafgesetzbuch_f%C3%BCr_das_Deutsche_Reich_(1871)#%C2%A7._176, (Abruf: 19.06.2024).
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Schwäbische Zeitung, Ausgabe Friedrichshafen, 30.12.1952 (Stadtarchiv Friedrichshafen, Zeitungsbestand).
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Schwäbische Zeitung, 30.12.1952
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Schreibstubenkarte Erich Selzle, KZ Dachau, Arolsen Archives, Signatur 01010607 295, https://collections.arolsen-archives.org/de/document/10751640

[1] Geburtsregister zu Erich Selzle (Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, A13.10.01, Bd. 31, Bl. 148).

[2] Zur selben Zeit wie Dr. Ludwig Spiro. Siehe dazu: Vgl. dazu: „Programm des Kgl. Realgymnasiums in Gmünd: am Schlusse d. Schuljahrs“ 1896/97(1897) – 1905/06(1906), in: Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf, 2014, https://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ulbdsp/periodical/titleinfo/7207634, (Abruf: 28.05.2024).

[3] Meldekarten zu Josef Selzle: Meldekarteien bis 1927 (Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, A12a.01).

[4] Siehe dazu: Was hat sie nur dazu bewogen? Zwei Gmünder Lehrer stellen sich 1903 gegen den §175, in: www.einhorn-sucht-regenbogen.de, (Abruf: 05.07.2024).

[5] Bericht der Gestapo Außendienststelle Friedrichshafen, 14.02.1938 (StaM, Staanw 9419, Image 0045 und 0046).

[6] Ebd.

[7] Ebd.

[8] Gerichtsurteil des Sondergerichts für den Oberlandesbezirk München I gegen Erich Selzle vom 14.03.1940, (BArch, R 3001/178111, Image 0062).

[9] Bericht der Gestapo Außendienststelle Friedrichshafen, 14.02.1938 (StaM, Staanw 9419, Image 0046).

[10] Siehe dazu Oberstaatsanwaltschaft München, 07.08.1939 und Gestapo Friedrichshafen, 16.12.1937 (StaM, Staanw 9419, Image 0020 und 0021)

[11] Siehe Gestapobericht, 16.12.1937 (StaM, Staanw 9419, Image 0020 und 0021). Ob noch weitere Gründe vorlagen, ist nicht aktenkundig. Ebenfalls unklar ist, ob Selzles spätere Gerichtsverfahren der Diözese Augsburg bekannt waren und er deswegen weitreichende Konsequenzen (z.B. Versetzung in den endgültigen Ruhestand) zu befürchten hatte. Hier sind die Dokumente nicht eindeutig. Eventuelle Rückschlüsse könnten sich aus seiner Personalakte ergeben, die sich im Archiv des Bistums Augsburg befindet. Sie konnte für die vorliegende Veröffentlichung nicht eingesehen werden.

[12] Zeugnis des SA-Brigadeführers v. Wetzel vom 20.07.1934 einmal in Abschrift einmal im Original (StaM, Staanw 9419, Image 0034 und 0052).

[13] Gestapo Friedrichshafen, 16.12.1937 (StaM, Staanw 9419, Image 0020 und 0021) und Gerichtsurteil des Sondergerichts für den Oberlandesbezirk München I gegen Erich Selzle vom 14.03.1940, (BArch, R 3001/178111, Image 0062). Ziffer 3 bedeutet bei Verstößen gegen § 175a oder § 176 bedeutet Missbrauch von Männern unter 21 Jahren oder von Kindern unter 14 Jahren, allerdings ohne Gewaltanwendung, Drohungen oder unter Ausnutzung einer hilflosen Lage. Siehe dazu: Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich, in: https://de.wikisource.org/wiki/Strafgesetzbuch_f%C3%BCr_das_Deutsche_Reich_(1871)#%C2%A7._176, (Abruf: 19.06.2024).

[14] Gerichtsurteil des Sondergerichts für den Oberlandesbezirk München I gegen Erich Selzle vom 14.03.1940, (BArch, R 3001/178111, Image 0063).

[15] Schreiben von Erich Selzle 15.12.1937 (StaM, Staanw 9419, Image 0030-0032).

[16] Bericht Gestapo Friedrichshafen, 14.02.1938 (StaM, Staanw 9419, Image 0045-0046).

[17] Schreiben von Erich Selzle 15.12.1937 (StaM, Staanw 9419, Image 0030-0032).

[18] Gerichtsurteil des Sondergerichts für den Oberlandesbezirk München I gegen Erich Selzle vom 14.03.1940, (BArch, R 3001/178111, Image 0062).

[19] Amtsgericht Tettnang, 29.12.1937 (StaM, Staanw 9419, Image 0037).

[20] Neben der hier aufgeführten Schreibweise, findet sich auch die Schreibweise Schleußinger.

[21] Die folgenden Aussagen stützen sich auf die Aussagen von Karl Meißner, Richard Schleusinger und Adalbert Krebs, Protokoll der Gendarmeriekommandantur Ravensburg, 19.07.1937 (StaM, Staanw 9419, Image 0012-0020).

[22] Ebd., Image 0015.

[23] Selzle war kein Mitglied der Bergwacht. Es lässt sich nur eine Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein nachweisen. Siehe dazu: Gestapobericht, 16.12.1937 (StaM, Staanw 9419, Image 0020) und Hilfsgesuch, 25.11.1947, in: Arolsen Archives, https://collections.arolsen-archives.org/de/document/79769407, (Abruf: 18.06.2024).

[24] Ebd., Image 0017.

[25] Schreiben von Krebs, Meißner, Schleusinger an Erich Selzle, Immenstadt, 21.05.1937 (StaM, Staanw 9419, Image 0033).

[26] Karl Meißner, Protokoll der Gendarmerie, (StaM, Staanw 9419, Image 0014).

[27] Schreiben des Generalstaatsanwalts München, 07.08.1939 (BArch, R 3001/178111, Image 0036).

[28] Einweisungsverfügung, 29.12.1937 (StaM, Staanw 9419, Image 0039), Amtsgericht Tettnang, 29.12.1937 (StaM, Staanw 9419, Image 0035-0038) und Schreiben der Gestapo Friedrichshafen, 28.12.1937 (StaM, Staanw 9419, Image 0028 und 0029).

[29] Siehe dazu handschriftlicher Beschluss und Schreiben des Sondergerichts für den Bezirk des Oberlandesgerichts München, 04.01.1938 (StaM, Staanw 9419, Image 0041-0043).

[30] Schutzhaftbefehl, 07.01.1938 (StaM, Staanw 9419, Image 0047).

[31] Gerichtsurteil des Sondergerichts für den Oberlandesbezirk München I gegen Erich Selzle vom 14.03.1940, (BArch, R 3001/178111, Image 0062).

[32] Auskunft zum Haftverlauf zur Erich Selzle, NARA Zugangsbuch 106 und 109, Archiv der KZ-Gedenkstätte Dachau, Schreiben vom 05.12.2023.

[33] Siehe Amtsgericht Tettnang, 29.12.1937 (StaM, Staanw 9419, Image 0038) und Schreiben seines Vaters Josef Selzle, 04.01.1938 (StaM, Staanw 9419, Image 0048).

[34] Schreiben Rechtsanwalt Groß, 08.04.1939 (StaM, Staanw 9419, Image 0055).

[35] Buchmann, Michael, Geistliche im Konzentrationslager Dachau, in: www.gedenkstaettenseelsorge.de/files/dokumente/37-Geistliche_Chronik_Buchmann_A5.pdf, (Abruf: 18.06.2024), S. 1-15, S. 2.

[36] Marsálek, Hans: Die Geistlichen Gefangenen im Konzentrationslager Mauthausen/Gusen, in: Neues Archiv für die Geschichte der Diözese Linz, Linz 1998/1999, Heft 1, S. 33-41, in: www.ooegeschichte.at/media/migrated/bibliografiedb/nadl_1998_99_0033_0041.pdf, (Abruf: 18.06.2024). Hier wird Erich Selzle auf S. 36, FN 11, als einer der wenigen Priester aufgeführt, deren Namen bekannt sind.

[37] Schreiben des Oberstaatsanwalts München I, 13.01.1940, (BArch, R 3001/178111, Image 0054).

[38] Auskunft zum Haftverlauf zur Erich Selzle, NARA Zugangsbuch 106 und 109, Archiv der KZ-Gedenkstätte Dachau, Schreiben vom 05.12.2023.

[39] Der Priesterblock im Lager Dachau, in: Traunsteiner Tageblatt, 20.10.2012, https://www.traunsteiner-tagblatt.de/das-traunsteiner-tagblatt/chiemgau-blaetter/chiemgau-blaetter-2022_ausgabe,-der-priesterblock-im-lager-dachau-_chid,1052.html, (Abruf. 18.06.2024).

[40] Siehe dazu: Buchmann, Geistliche im Konzentrationslager Dachau.

[41] Zu den Todesfällen siehe: Wikipedia-Artikel „Pfarrerblock“, in: www.wikipedia.org/wiki/Pfarrerblock, (Abruf. 18.06.2024).

[42] Schwäbische Zeitung, Ausgabe Friedrichshafen, 30.12.1952 (Stadtarchiv Friedrichshafen, Zeitungsbestand).

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